Leckwarngeräte-Service
Bei doppelwandigen Tankanlagen und bei Rohrleitungen sind Leckwarngeräte Pflicht. Je nach Anlageart müssen diese Geräte alle 2 Jahre durch eine autorisierte Fachfirma überprüft werden. Regelmässige Funktionskontrolle sind, zur Erfüllung der Auflagen des Gewässerschutzamtes, durch den Kanton vorgeschrieben.
Unser Service umfasst die regelmässige Überprüfung durch für Ihre Anlage geschultes Fachpersonal. Sollten aufgrund der Prüfung ein Austausch von Komponenten oder des Geräts angezeigt sein, so werden wir die entsprechenden Schritte gleich für Sie in die Wege leiten.
Wir kümmern uns drum
Zur Leckage-Warnung werden Unterdruck-, Überdruck-, Flüssigkeits- oder Vollvakuumgeräte eingesetzt. Die Kontrollzyklen und der der Kontrollaufwand variieren je nach Gerätetyp. Wir prüfen Ihr Sicherungssystem auf Funktionstüchtigkeit und Funktionssicherheit und veranlassen nach der Prüfung die Rückmeldung an die zuständige Behörde.
Wir sorgen für die Einhaltung der gesetzliche vorgeschriebenen Prüfungsintervalle und kontaktieren Sie, sobald Ihr Gerät zur Prüfung fällig ist. Ebenso erstellen wir die vorschriftsgemässen Prüfprotokolle und aktualisieren alle dafür relevanten Daten in unserem System.